
Geprüft nach DGUV 52.
Krananlagen und Hebezeuge tragen Tag für Tag enorme Lasten. Wir prüfen sie herstellerübergreifend nach DGUV 52, sorgfältig dokumentiert und mit dem Blick fürs Detail, der über 35 Jahre Kranbau geschult hat. So bleiben Ihre Anlagen im arbeitssicheren Zustand.
Lückenlos geprüft. Sauber dokumentiert.
Jede wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 folgt einem festen Ablauf. Wir gehen jedes sicherheitsrelevante Bauteil durch, bewerten Mängel klar und halten alles nachvollziehbar fest, damit Sie gegenüber der Berufsgenossenschaft auf der sicheren Seite sind.
- Sichtprüfung Tragwerk & Kranbahn
- Funktionsprüfung Hub- und Fahrwerk
- Bremsen, Endschalter & Sicherheitseinrichtungen
- Tragmittel, Haken & Anschlagpunkte
- Elektrik, Steuerung & Not-Halt
- Protokoll, Mängelbewertung & Plakette

Vorbeugen statt Stillstand.
Ein ungeplanter Ausfall an der Krananlage legt im schlimmsten Fall die gesamte Produktion lahm und gefährdet Ihre Mitarbeiter. Durch regelmäßige Prüfung und Wartung beugen Sie Unfällen und Schäden vor und verlängern die Nutzungsdauer Ihrer Anlagen erheblich.
Wir führen die vorgeschriebene jährliche Sicht- und Funktionsprüfung gemäß BGV D6 §26 und D8 §23 durch, herstellerübergreifend und nachvollziehbar protokolliert.
Das prüfen wir
Von der kompletten Krananlage bis zum einzelnen Lastaufnahmemittel, wir nehmen die Komponenten in den Blick, auf die es bei Ihrer Sicherheit ankommt.
Kräne
Brücken-, Portal-, Säulen- und Schwenkkräne aller Bauarten, inklusive Kranbahn und Tragwerk.
Ketten- und Seilzüge
Hebezeug aller namhaften Hersteller, von der stufenlosen Steuerung bis zum handbetriebenen Zug.
Vakuumheber
Funktion, Dichtigkeit und Sicherheitseinrichtungen der Vakuum-Hebetechnik im Prüfblick.
Traversen
Lastaufnahmemittel auf Verschleiß, Verformung und Tragfähigkeit kontrolliert.
Saugtraversen
Sauganlagen und ihre Sicherheitsfunktionen geprüft und dokumentiert.
Dokumentation
Detaillierte Prüfprotokolle, die jede Prüfung lückenlos und nachvollziehbar festhalten.
Zusätzliche Prüfleistungen.
Über die jährliche Sicht- und Funktionsprüfung hinaus übernimmt W & S weitere gesetzlich geforderte Prüfungen.
Restnutzungsdauerberechnung (SWP)
Die DGUV Vorschrift 54 schreibt vor, bei jeder Kranprüfung den verbrauchten Anteil der theoretischen Nutzungsdauer des Hubwerks zu ermitteln. W & S berechnet die verbleibende sichere Betriebszeit und meldet rechtzeitig, wann eine Generalüberholung ansteht. Das sichert den rechtskonformen Betrieb und beugt ungeplanten Ausfällen vor.
UVV-Prüfung A3 (DGUV V3)
Ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. W & S übernimmt diese Prüfungen auf Anfrage und dokumentiert alle Ergebnisse prüfsicher.
So läuft die Prüfung ab.
Terminvereinbarung
Wir stimmen einen Prüftermin ab, der zu Ihrem Betriebsablauf passt, und planen die Einsätze standortnah.
Sichtprüfung
Visuelle Kontrolle von Tragwerk, Seilen, Ketten, Haken und Lastaufnahmemitteln auf Verschleiß und Schäden.
Funktionsprüfung
Erprobung von Steuerung, Bremsen, Endschaltern und Sicherheitseinrichtungen im laufenden Betrieb.
Dokumentation
Alle Ergebnisse werden in einem detaillierten Prüfprotokoll festgehalten, das Sie als Nachweis erhalten.
Mängelbehebung bei Bedarf
Festgestellte Mängel beheben wir auf Wunsch direkt aus einer Hand, ohne weitere Schnittstellen.

Lückenlos dokumentiert.
Jede Prüfung mündet in ein detailliertes Protokoll, das den Zustand Ihrer Anlage festhält, geprüfte Bauteile auflistet und festgestellte Mängel klar benennt.
Damit halten wir Sie auf der sicheren Seite, gegenüber der Berufsgenossenschaft ebenso wie im eigenen Sicherheitsmanagement. Sie wissen jederzeit, wann welche Anlage geprüft wurde und wann die nächste Prüfung ansteht.
Häufige Fragen zur Prüfung
Die Sicht- und Funktionsprüfung nach BGV D6/D8 (DGUV 52) ist mindestens einmal pro Jahr durchzuführen. Je nach Einsatzintensität und Beanspruchung Ihrer Anlage können kürzere Prüfintervalle sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern zum passenden Rhythmus.
Ja. Wir prüfen herstellerübergreifend und sind nicht an eine Marke gebunden. Egal von welchem Hersteller Ihre Krananlage, Ihr Hebezeug oder Ihre Lastaufnahmemittel stammen, wir nehmen sie fachgerecht in die Prüfung.
Festgestellte Mängel halten wir im Prüfprotokoll fest und beheben sie auf Wunsch direkt aus einer Hand. So sparen Sie sich zusätzliche Schnittstellen und Ihre Anlage ist schnell wieder im arbeitssicheren Zustand.
Selbstverständlich. Jede Prüfung wird in einem detaillierten Protokoll lückenlos dokumentiert. Dieses dient Ihnen als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft und behält den Zustand sowie die Prüffristen Ihrer Anlagen im Blick.
Prüftermin sichern.
Halten Sie Ihre Anlagen im arbeitssicheren Zustand. Vereinbaren Sie Ihren Prüftermin, wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.
Sie haben ein Projekt? Sprechen Sie mit uns.
Ob individuelle Krananlage, Montage, Prüfung oder Ersatzteil, unser Team meldet sich kurzfristig bei Ihnen zurück.
W & S Krantechnik GmbH
Im Brünnleswinkel 3, 79336 Herbolzheim
- Telefon
- +49 7643 8006-60
- Fax
- +49 7643 8006-80
- info@wskrantechnik.de